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Geburtshilfe unterstützt Zahngesundheit der Neugeborenen

Zahnärztliches Untersuchungsheft wird bereits in der Geburtsklinik ausgegeben


Claudia Fleckenstein, Stationsleiterin F2, übergibt das erste zahnärztliche Untersuchungsheft an Daniela Funke mit Töchterchen Hannah Funke.

Rund 1.400 Neugeborene kommen jährlich in den Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen zur Welt. Schwangerenvorsorge, Geburt und Wochenbett werden heute mit großem Aufwand und Nutzen für die werdenden Eltern und ihre Neugeborenen Kinder individuell betreut.

»Nach einer glücklichen Geburt ist uns neben der kinderärztlichen Versorgung natürlich auch die Zahngesundheit unserer Neugeborenen ein großes Anliegen. Um hier gute Voraussetzungen zu schaffen, stellen wir als geburtshilfliche Abteilung den Eltern eines neugeborenen Kindes ein zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft neben dem generellen Kinderuntersuchungsheft kostenfrei zur Verfügung«, berichtet Dr. Elke Schulmeyer, Chefärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe an den Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen.

Wie wichtig es ist, Eltern schon sehr früh über das Thema Zahngesundheit ihrer Kinder zu informieren, zeigt der große Erfolg der Prophylaxearbeit in Kindertagesstätten. Wie aus einer Untersuchung des Gesundheitsamtes des Main-Kinzig-Kreises hervorgeht, hat sich die Zahngesundheit der Schulkinder in den letzten 20 Jahren stetig verbessert. Bei den Schuleingangskindern ist der Anteil naturgesunder Zähne von unter 30 Prozent sogar auf über 50 Prozent gestiegen.

Dabei hat sicherlich die tatkräftige Unterstützung des täglichen Zähneputzens und der zuckerfreie Vormittag, den die Kindertagestätten in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Dienst und Arbeitskreis Jugendzahnpflege eingeführt haben, für diesen Erfolg gesorgt.

Um jedoch eine weitere Verbesserung der Zahngesundheit, insbesondere der Milchgebisse zu erreichen, bedarf es einer ausführlichen Zahnpflege bereits ab dem ersten Zahn bzw. schon vor dem Durchdringen des ersten Zahnes im Kieferbereich.

In das zahnärztliche Kinderuntersuchungsheft kann der behandelnde Zahnarzt seine Vorsorgeuntersuchung bis zum 18. Lebensjahr eintragen, sodass auch diese Untersuchungen auf einen Blick einsehbar sind. Die Kosten der zahnärztlichen Untersuchungen werden bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Zusätzlich finden Eltern in dem zahnärztlichen Kinderuntersuchungsheft ein Lesezeichen, welches Tipps für die tägliche Zahnpflege des Kleinkindes bereithält, um auch den Befall der Milchzähne durch Karies von vornherein zu verhindern.

»Wir wissen aus großen Untersuchungen, dass ein guter und gesunder Zahnstatus nicht nur für die Zähne sehr sinnvoll ist, sondern auch für das Allgemeinbefinden sehr viele Vorteile bietet«, erklärt Dr. Schulmeyer.


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