Praxis für Psychotherapie
Das Leistungsspektrum
Meine Praxis-Schwerpunkte
- Alle Formen der Depressionen wie z.B. Patienten mit Trennungsproblematik oder Depressionen in Folge somatischer Grunderkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Schlaganfall, Herzerkrankungen, Fehlgeburten o. ä.
- Akute und posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. depressive Reaktionen nach Unfällen, Gewalterfahrung, Kriegserlebnisse, Flucht und Vertreibung)
- Ängste und Panikstörungen
- Selbstsicherheits-Störungen
- Zwangserkrankungen wie z.B. Kontrollzwang
- Behandlung nach Reha-Aufenthalten
- Nicht-stoffgebundene Suchterkrankungen (Spielen, Kaufen, Internet, Handy, Tannin usw.)
- Schmerzbewältigung
Was ist Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie bezieht sich im Allgemeinen auf eine Veränderung des aktuellen Verhaltens. Die Aufarbeitung der Lebensgeschichte ist dabei wichtiger Bestandteil der Psychotherapie. Es ist wichtig, den lebensgeschichtlichen Zusammenhang zu kennen und zu wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten in Ihrem Leben gelernt wurden. Einzelne Therapiemodule (z.B. Rollenspiel, PMR) können hier bei der Durchführung zur Anwendung kommen.
Ablauf einer Psychotherapie, hier Verhaltenstherapie
In der Regel überweist Sie ein Haus- oder Facharzt (Neurologe, Psychiater, Gynäkologe o. ä.) an unsere Praxis für Psychotherapie. Sollten Sie sich allerdings ohne vorherige Überweisung bei uns vorstellen, können Sie sich gern jederzeit anmelden und dann die zehn Euro Praxisgebühr als Selbstzahler begleichen.
Die Sitzungen finden wöchentlich zu festen Zeiten statt, eine Sitzung dauert 50 Minuten. In der Regel wird eine Kurzzeit-Verhaltenstherapie mit 25 Sitzungen beantragt, sodass Sie für Ihre Psychotherapie etwa ein halbes Jahr einplanen sollten. Bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern. Zuvor haben Sie jedoch die Möglichkeit unsere Praxis in fünf sogenannten »Probesitzungen« kennen zu lernen. Wenn Sie in den letzen zwei Jahren keine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben und einen Konsiliarbericht des überweisenden Arztes vorlegen, genehmigen die Krankenkasse überlicherweise eine Psychotherapie.











