Häufig gestellte Fragen zum RPK in Schlüchtern
Wir haben in dieser Information Antworten auf die Fragen, die uns häufig gestellt werden, zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
Wir haben in dieser Information Antworten auf die Fragen, die uns häufig gestellt werden, zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
Auf dem RPK-Gelände stehen lediglich wenige Parkplätze für Privat-PKWs zur Verfügung. Im umliegenden Stadtgebiet gibt es die Möglichkeit, am Straßenrand kostenfrei zu parken.
Fahrtkosten für die An- und Abreise von teilstationären Rehabilitand*innen werden vom zuständigen Kostenträger erstattet. Für stationäre Rehabilitand*innen werden ab der 9. Woche des Aufenthalts zwei Wochenendheimfahrten pro Monat durch den Kostenträger erstattet. Zusätzlich werden Fahrtkosten für den Weg ins Praktikum erstattet.
Bei einem stationären Aufenthalt wohnen Sie in einem möblierten Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC. Die Übergabe des Haus- und Zimmerschlüssels erfolgt gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,00 € nach Abnahme einer Inventarliste. Mitbringen von weiterem Mobiliar ist ausschließlich nach Absprache möglich. Für Ordnung und Sauberkeit in Ihrem Zimmer sind Sie vorrangig selbst verantwortlich.
Bei Beendigung der Maßnahme ist das Zimmer vollständig zu räumen. Es besteht seitens der RPK keine Aufbewahrungspflicht über die Dauer der Maßnahme hinaus.
Ein Fernsehanschluss (Satellit) ist im Zimmer vorhanden, gegebenenfalls benötigen Sie einen geeigneten Receiver.
Das kostenfreie WLAN der Main-Kinzig-Kliniken kann auf dem gesamten Gelände genutzt werden.
Bringen Sie bitte ausreichend Bettwäsche in Normalgröße und Handtücher mit. Sie benötigen ebenfalls Sportkleidung und hallentaugliche Turnschuhe.
Für Nutzer*innen der teilstationären Maßnahmenform stehen in den Garderoben Spinde zur Verfügung. Ein Spind kann gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,00 € genutzt werden.
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in der RPK Schlüchtern eine fachärztliche Behandlung benötigen, können Sie wie gewohnt einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Waschmaschine und Trockner stehen kostenfrei im Hauswirtschaftsraum zur Verfügung. Dort befindet sich ebenfalls eine Dusche, die nach Absprache von teilstationären Rehabilitand*innen genutzt werden kann.
Das Verpflegungsgeld beträgt 3,60 Euro/Werktag bei teilstationärer beziehungsweise
6,20 Euro/Kalendertag bei stationärer Nutzung. Das Geld wird Ihnen wochenweise ausgezahlt oder überwiesen.
In der stationären Maßnahmenform wird ein Anteil für Frühstück und Abendessen in eine Haushaltskasse eingezahlt, welche von den Rehabilitand*innen in Eigenverantwortung verwaltet wird. Der Einkauf erfolgt gemeinsam nach Absprache.
Zu Mittag verpflegen Sie sich selbst. Sie können je nach Tagesplan auch in der Kantine der Main-Kinzig-Kliniken ein kostengünstiges Mittagessen einnehmen.
Besuch können Sie Montag bis Freitag zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:30 Uhr und 22:00 Uhr nach Rücksprache mit dem RPK-Team empfangen. Je nach geltenden Regelungen können Besuche beispielsweise zum Infektionsschutz versagt werden.
Wir haben viele Informationen zur Freizeitgestaltung zusammengestellt. In der Gruppe „Außenaktivität“ erhalten Sie entsprechende Anregungen.
Wenn Sie Ihre Post in die RPK zugestellt bekommen möchten, müssen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Die eingehende Post wird im Sekretariat gesammelt und verteilt. Für jeden Rehabilitanden ist im Speiseraum ein Postfach vorhanden.
Im Haus besteht Alkohol- und Rauchverbot. Rauchen ist außerhalb des RPK-Geländes an festgelegten Plätzen möglich. Drogenverbot versteht sich von selbst.
Während der Maßnahme erhalten Sie weiter Ihre finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Bürgergeld und Grundsicherung nach dem SGB XII werden weiter gewährt. Im Verlauf der Rehabilitation kann seitens des Jobcenters gefordert werden, dass vom Bürgergeld in die Grundsicherung gewechselt wird. Bei diesem Prozess begleiten wir Sie.
Beziehen Sie vor der Maßnahme ALG I oder Krankengeld, muss Übergangsgeld beantragt werden. Die Unterlagen hierzu werden Ihnen in der Regel vorweg vom Kostenträger zugesandt.
Während Ihrer Praktika erhalten Sie außer der Fahrtkostenerstattung keine zusätzliche Vergütung.
Gibt es Parkmöglichkeiten an der RPK Schlüchtern?
Auf dem Gelände der RPK Schlüchtern stehen nur wenige Parkplätze für private PKWs zur Verfügung. Im umliegenden Stadtgebiet gibt es jedoch Möglichkeiten, kostenfrei am Straßenrand zu parken.
Werden Fahrtkosten zur RPK Schlüchtern übernommen?
Bei teilstationären Rehabilitand*innen werden die Fahrtkosten für die An- und Abreise vom zuständigen Kostenträger erstattet. Bei einer stationären Rehabilitation werden ab der 9. Aufenthaltswoche zwei Wochenendheimfahrten pro Monat übernommen. Auch Fahrtkosten für den Weg zu einem Praktikum können erstattet werden.
Wie sind die Zimmer bei einem stationären Aufenthalt ausgestattet?
Bei einem stationären Aufenthalt wohnen Sie in einem möblierten Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC. Ein Satellitenanschluss für einen Fernseher ist ebenfalls vorhanden. Je nach Gerät kann dafür ein geeigneter Receiver erforderlich sein.
Muss für den Zimmer- oder Hausschlüssel ein Pfand hinterlegt werden?
Ja. Für die Übergabe des Haus- und Zimmerschlüssels wird nach Abnahme der Inventarliste ein Pfand von 20,00 Euro hinterlegt. Zusätzliches eigenes Mobiliar darf nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Was muss ich für meinen Aufenthalt in der RPK Schlüchtern mitbringen?
Bitte bringen Sie ausreichend Bettwäsche in Normalgröße sowie Handtücher mit. Außerdem benötigen Sie Sportkleidung und hallentaugliche Turnschuhe. Für Ordnung und Sauberkeit im eigenen Zimmer sind Sie während des Aufenthalts vorrangig selbst verantwortlich.
Gibt es WLAN in der RPK Schlüchtern?
Ja. Auf dem gesamten Gelände kann das kostenfreie WLAN der Main-Kinzig-Kliniken genutzt werden.
Gibt es Spinde für teilstationäre Rehabilitand*innen?
Ja. In den Garderoben stehen für Teilnehmer*innen der teilstationären Maßnahme Spinde zur Verfügung. Die Nutzung ist gegen ein Pfand von 20,00 Euro möglich.
Kann ich während der Rehabilitation weiterhin zu meinem eigenen Arzt gehen?
Ja. Wenn während des Aufenthalts eine fachärztliche Behandlung notwendig ist, können Sie wie gewohnt eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Kann ich in der RPK Schlüchtern Wäsche waschen?
Ja. Waschmaschine und Trockner stehen im Hauswirtschaftsraum kostenfrei zur Verfügung. Dort befindet sich außerdem eine Dusche, die teilstationäre Rehabilitand*innen nach Absprache nutzen können.
Wie hoch ist das Verpflegungsgeld während der Rehabilitation?
Bei einer teilstationären Maßnahme beträgt das Verpflegungsgeld 3,60 Euro pro Werktag. Bei einem stationären Aufenthalt werden 6,20 Euro pro Kalendertag gezahlt. Die Auszahlung beziehungsweise Überweisung erfolgt wochenweise.
Wie ist die Verpflegung bei einem stationären Aufenthalt organisiert?
Ein Teil des Verpflegungsgeldes für Frühstück und Abendessen wird in eine von den Rehabilitand*innen eigenverantwortlich verwaltete Haushaltskasse eingezahlt. Die Einkäufe werden gemeinsam nach Absprache organisiert. Um das Mittagessen kümmern Sie sich selbst. Je nach Tagesplan besteht auch die Möglichkeit, ein kostengünstiges Mittagessen in der Kantine der Main-Kinzig-Kliniken einzunehmen.
Wann darf ich während meines Aufenthalts Besuch empfangen?
Besuche sind nach Rücksprache mit dem RPK-Team montags bis freitags zwischen 17:00 und 22:00 Uhr sowie am Wochenende zwischen 09:30 und 22:00 Uhr möglich. Aufgrund aktueller Regelungen, beispielsweise zum Infektionsschutz, können Besuche im Einzelfall eingeschränkt oder untersagt werden.
Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es während der Rehabilitation?
Die RPK Schlüchtern stellt verschiedene Informationen und Anregungen zur Freizeitgestaltung zur Verfügung. Weitere Ideen und Möglichkeiten werden unter anderem in der Gruppe „Außenaktivität“ vorgestellt.
Wie kann ich meine Post während des Aufenthalts in der RPK erhalten?
Wenn Ihre Post an die RPK Schlüchtern weitergeleitet werden soll, müssen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Eingehende Post wird im Sekretariat gesammelt und anschließend verteilt. Für jede*n Rehabilitand*in steht im Speiseraum ein eigenes Postfach zur Verfügung.
Darf in der RPK Schlüchtern geraucht oder Alkohol konsumiert werden?
Im Gebäude gelten ein Alkohol- und Rauchverbot. Rauchen ist außerhalb des RPK-Geländes an dafür vorgesehenen Plätzen möglich. Der Konsum und Besitz von Drogen ist nicht gestattet.
Erhalte ich während der Rehabilitation weiterhin Bürgergeld oder Grundsicherung?
Die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts wird während der Maßnahme grundsätzlich weitergeführt. Bürgergeld und Grundsicherung nach dem SGB XII können weiterhin gewährt werden. Im Verlauf der Rehabilitation kann das Jobcenter gegebenenfalls einen Wechsel vom Bürgergeld in die Grundsicherung verlangen. Die RPK begleitet Sie bei diesem Prozess.
Was passiert mit ALG I oder Krankengeld während der Rehabilitation?
Wenn Sie vor Beginn der Maßnahme Arbeitslosengeld I oder Krankengeld beziehen, muss in der Regel Übergangsgeld beantragt werden. Die dafür benötigten Unterlagen werden üblicherweise vor Beginn der Rehabilitation vom zuständigen Kostenträger zugesandt.
Bekomme ich während eines Praktikums eine Vergütung?
Während eines Praktikums wird von der RPK keine zusätzliche Praktikumsvergütung gezahlt. Die anfallenden Fahrtkosten zum Praktikumsplatz werden jedoch vom zuständigen Kostenträger erstattet.
Was passiert mit meinen persönlichen Gegenständen nach Ende der Maßnahme?
Bei Beendigung der Maßnahme muss das Zimmer vollständig geräumt werden. Die RPK ist nicht verpflichtet, persönliche Gegenstände nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.