Leistungsspektrum
Praxis-Schwerpunkte
- Depressionen, Anpassungsstörungen und Bewältigung von Lebenskrisen (z.B. nach Trennung, Verlusterlebnissen oder schweren körperlichen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebserkrankungen, Schlaganfall oder Herzerkrankungen)
- Erschöpfung/Burn-Out
- Ängste und Panikstörungen
- Akute und posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. nach Unfällen oder Gewalterfahrung)
- Zwangsstörungen
- Selbstunsicherheit oder soziale Phobien
- Persönlichkeitsstörung
- Behandlung nach Reha-Aufenthalten
- Nicht-stoffgebundene Suchterkrankungen (Spielen, Kaufen, Internet, Handy usw.)
- Schmerzbewältigung
Ablauf einer Psychotherapie, hier Verhaltenstherapie
Unsere Praxis ist eine reine »Bestellpraxis«. D.h. Termine werden im Voraus telefonisch vereinbart und dauern 50 Minuten. Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Personen ebenso wie Selbstzahler.
Bei der Vereinbarung eines Erstgesprächstermines kann es zu längeren Wartezeiten kommen, da die Nachfrage nach Psychotherapieplätzen hoch ist und die Psychotherapie in der Regel eine mehrmonatige Behandlung darstellt.
In der Regel überweist Sie ein Haus- oder Facharzt (Neurologe, Psychiater, Gynäkologe o. ä.) an unsere Praxis. Sie können sich aber auch ohne ärztliche Überweisung bei uns vorstellen.
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 5 Probesitzungen (sogenannte »probatorische Sitzungen«) in Anspruch zu nehmen. Diese Zeit dient der Klärung der aktuellen Probleme, der Formulierung von Therapiezielen und der beiderseitigen Entscheidungsfindung, ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden soll bzw. ob die Voraussetzungen für die Antragsstellung erfüllt sind. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie mit 25 Sitzungen beantragt. Bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern. Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen eine Psychotherapie in der Regel bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung und positiver Behandlungsaussicht durch eine Psychotherapie.
Bei Privatversicherten sollte eine Klärung bei der zuständigen privaten Krankenkasse über Umfang der Versicherungsleistungen für Psychotherapie und die Modalitäten der Antragsstellung vor Therapiebeginn erfolgen. Bei Selbstzahlern entfällt das Antragsverfahren.
Die folgenden Therapiesitzungen, während derer die Umsetzung der formulierten Therapieziele dann erfolgt, finden in der Regel wöchentlich zu festen Terminen (zu 50 Minuten) statt.